Fugendichtstoffe nach EN 15651 – Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung



Article-No.: 174-IS-D-2013

Informationsschrift | 1. Ausgabe, März 2013



INHALT

  1. NORMUNGSPROZESS UND ANWENDUNGSBEREICH DER EN 15651
  2. SYSTEME ZUR BEWERTUNG UND ÜBERPRÜFUNG DER LEISTUNGSBESTÄNDIGKEIT
  3. ANFORDERUNGEN AN DAS BRANDVERHALTEN
  4. TYPPRÜFUNG (FESTSTELLUNG DES PRODUKTTYPS)
  5. WERKSEIGENE PRODUKTIONSKONTROLLE (WPK)
  6. TECHNISCHE DOKUMENTATION
  7. LEISTUNGSERKLÄRUNG
  8. CE-KENNZEICHNUNG
  9. AUSBLICK
  10. LITERATURVERZEICHNIS
  11. NACHWORT

     

Die aktuelle europäisch harmonisierte Fassung der EN 15651 "Fugendichtstoffe für nicht tragende Anwendungen in Gebäuden und Fußgängerwegen" wurde nach den Vorgaben der Bauproduktenrichtlinie erstellt. Dies schließt auch die verwendeten Begriffe ein. Am 1. Juli 2013 tritt nun die bauproduktenverordnung vollständig in Kraft. Die unter ihr verwendeten Begriffe haben teilweise eine neue Bedeutung, teilweise werden gleiche Sachverhalte mit neuen Begriffen bezeichnet. Daher müssen zwangsläufig entsprechende Anpassungen erfolgen.

Mit der vorliegenden Informationsschrift soll den Herstellern von Fugendichtstoffen die CE-Kennzeichnung von Produkten nach EN 15651 - gerade auch im Hinblick auf die vollständige Umsetzung der Bauproduktenverordnung - erleichtert werden.



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